Kleinunternehmerregelung 2026: Die aktuellen Grenzen im Überblick

Kleinunternehmerregelung 2026: Die aktuellen Grenzen im Überblick

Dennis Büschemann

Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, weniger Bürokratie: Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Gründer der einfachste Start. Hier findest du die aktuellen Werte, einen Rechner zum Selbsttest und die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

Kurz erklärt:
  • Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer, solange dein Umsatz unter den Grenzen bleibt.
  • Vorjahr: maximal 25.000 € netto.
  • Laufendes Jahr: maximal 100.000 € netto, eine harte Grenze.
  • Du weist keine Umsatzsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine steuerliche Vereinfachung für Unternehmer mit geringem Umsatz. Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Sie ist keine Rechtsform und kann für Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH gelten, solange die Umsätze niedrig genug sind.

Die aktuellen Grenzen 2026

Seit der Reform 2025 gelten zwei Netto-Grenzen. Beide müssen erfüllt sein.

Grenze Betrag Bedeutung
Vorjahresumsatz max. 25.000 € netto Liegst du darüber, gilt die Regelung im Folgejahr nicht
Laufendes Jahr max. 100.000 € netto Überschreitung beendet die Befreiung sofort, ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet
Gründungsjahr erwartet max. 25.000 € Im ersten Jahr zählt die 25.000-€-Grenze

Vor der Reform lagen die Grenzen bei 22.000 € brutto im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr. „Netto“ heißt: Es zählt der Umsatz ohne Umsatzsteuer.

Mini-Rechner: Halte ich die Grenzen ein?

Der Rechner gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Deine Eingaben werden nicht gespeichert.

Was bedeutet das konkret?

Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Dafür kannst du keine Vorsteuer aus Einkäufen zurückholen. Auf jeder Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

Achtung, harte Grenze: Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 € netto, endet die Befreiung sofort. Es gibt kein Warten bis zum Jahresende. Behalte deinen Umsatz deshalb monatlich im Blick, auch über alle Verkaufskanäle zusammen.

Wie funktioniert es im Gründungsjahr?

Im Gründungsjahr zählt die 25.000-€-Grenze. Nach den meisten aktuellen Darstellungen musst du den Umsatz nicht mehr auf das ganze Jahr hochrechnen. Da Quellen hier teils abweichen, lass deinen Fall im Zweifel vom Finanzamt oder einer Steuerberatung bestätigen.

Wann lohnt sich der Verzicht?

Du kannst auf die Regelung verzichten und freiwillig Umsatzsteuer ausweisen. Das lohnt sich vor allem in diesen Fällen:

  • Du hast zu Beginn hohe Investitionen und möchtest die Vorsteuer zurückholen.
  • Deine Kunden sind überwiegend Unternehmen, die selbst die Vorsteuer abziehen können.

Der Verzicht bindet dich in der Regel für fünf Jahre. Überlege ihn dir gut oder lass dich vorher beraten.

So meldest du dich an

Die Angaben machst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt, über ELSTER. Dort trägst du auch deinen voraussichtlichen Umsatz ein. Realistisch schätzen lohnt sich, denn die Angabe bestimmt, ob du automatisch als Kleinunternehmer geführt wirst.

Checkliste für Kleinunternehmer

☐ Vorjahresumsatz unter 25.000 € netto?

☐ Umsatz im laufenden Jahr unter 100.000 € netto?

☐ Rechnungshinweis nach § 19 UStG vorhanden?

☐ Umsatz aller Kanäle monatlich zusammengerechnet?

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmer-Grenze 2026?

Der Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000 € netto betragen, der Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 € netto.

Gelten die Grenzen brutto oder netto?

Seit der Reform 2025 gelten beide Grenzen netto, also ohne Umsatzsteuer.

Was passiert, wenn ich 100.000 € überschreite?

Die Befreiung endet sofort, ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Kann ich als UG oder GmbH Kleinunternehmer sein?

Ja. Die Regelung ist unabhängig von der Rechtsform und gilt auch für Kapitalgesellschaften mit entsprechend niedrigen Umsätzen.

Kann ich Vorsteuer abziehen?

Nein. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst im Gegenzug keine Vorsteuer geltend machen.

Muss ich die Kleinunternehmerregelung beantragen?

Du gibst deine Wahl im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Liegen die Voraussetzungen vor, wendet das Finanzamt die Regelung an, solange du nicht verzichtest.

Du gründest gerade? Das Kartenset „Startup Deutschland – Dein Unternehmen, Karte für Karte“ erscheint bald. In 33 Karten führen wir dich dann von der Idee bis zum Wachstum: Anmeldung, Produkt, Verkauf und Marketing, kompakt statt in hundert Seiten. Trag dich in den Newsletter ein und erfahre als Erste:r, wann es lieferbar ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Werte können sich ändern. Prüfe sie vor wichtigen Entscheidungen bei Finanzamt oder Steuerberatung.

Zurück zum Blog